Neues EU-Reifenlabel:
Was sich zum 01.05.21 ändert

EU-Klimaziele - auch Reifen können dazu beitragen

Die Verringerung von Treibhausgasen wird als wichtiger Faktor im Zusammenhang mit den EU-Klimazielen angesehen. Beim Ziel, die EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten, fällt der Strassenverkehr mit 22% Gesamtanteil an Treibhausgasemissionen in der EU entsprechend ins Gewicht. So liegt es auf der Hand, dass mit dem neuen EU Reifenlabel der Fokus auf Spritsparen und Umwelt gelegt wird. Aus diesem Grund gilt das neue EU Reifenlabel ab 01.05.2021 neben PKW, SUV und LLKW auch für LKW-Reifen.

Das neue EU-Reifenlabel, das ab 01.05.2021 in Kraft tritt, ermöglicht es Verbrauchern und Wiederverkäufern, Reifen diesbezüglich besser zu beurteilen.

Es dient der Verfolgung von drei wichtigen Zielen:

  •   Reduzierung der CO2-Emissionen
  •   Lärmminderung
  •   Mehr Transparenz für die Verbraucher

Neues EU Reifenlabel erklärt:
Was verändert sich ab 01.05.2021 im Detail?

1. Einstufung/ technische Informationen und QR-Code, der zum Label und neuen Produktdatenblatt aus der europäischen EPREL-Datenbank führt (EPREL = European Registry for Energy Label)

2. Angepasste Bewertungsskala: Bewertungsskala wurde von 7 auf 5 Klassen umgestellt (F und G fallen weg)

 

3. Neue Piktogramme

    Neue Piktogamme:

    Externes Rollgeräusch

    Das externe Rollgeräusch wird statt der Soundwellen zukünftig durch eine Klassifizerung von A, B, oder C und der Angabe in Dezibel (db) dargestellt.

    Neue Piktogamme:

    Schneegriffigkeit (3PMSF)

    Neu im Label ist das 3PMSF-Zeichen (3 Peak Mountain Snow Flake). Es handelt sich um eine grafische Darstellung für einen Winter- oder Ganzjahresreifen. Nur Reifen mit dieser Darstellung auf dem Reifenlabel oder der Reifenflanke sind zulässige Winterreifen.

    Neue Piktogamme:

    Eisgriffigkeit (Eislogo)

    Für PKW-Reifen (C1) wird auch das „Eislogo“ eingeführt, ein dreieckiger Berg mit Schneespitze. Es steht für die Grip-Fähigkeit auf vereisten Fahrbahnen und ist nur vorhanden, wenn der Reifen diese Eigenschaft vorweist.

    Auswirkungen für Reifenhändler

    Ab 01.05.2021 müssen Sie als Reifenhändler folgendes nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/740 beachten:

    • Sicherstellen, dass die Reifen am Point of Sale ein gut lesbares Reifen-Label tragen
    • Vor dem Kauf eines Reifens ist ein ausgedrucktes Reifen-Label dem Endverbraucher zu zeigen
    • Bei Reifen, die im Internet verkauft werden, muss das Label in Nähe des Preises gezeigt werden
    • Bei visuellen Werbeformen, die sich auf einen Typ Reifen beziehen (eine bestimmte SKU), muss das Label gezeigt werden
    • Sicherstellen, dass auf Nachfrage des Endverbrauchers das Produktinformationsblatt gezeigt werden kann
    • Die Anforderungen an Reifenhändler gelten auch für Fahrzeughändler, wenn diese Reifen im Ersatzmarkt verkaufen

    Gibt es einen Bestandsschutz für lagernde Ware mit dem alten EU Reifenlabel?

    Reifen die ab 01.05.2021 produziert werden, tragen das neue Label. Reifen im IHLE Lager, die vorher produziert wurden, werden auch nach dem 01.05.2021 mit dem alten Label ausgeliefert. Für diesen Fall ist dem Kunden das neue Label ausgedruckt zur Verfügung zu stellen. Allen IHLE Kunden wird das neue EU Reifenlabel ab 01.05.2021 zum Ausdruck bereitstehen.

    Erhalten Sie als Verkäufer ab dem 01. Mai 2021 nur noch Reifen mit neuen (physischen) Labeln bzw. Aufklebern (Kennzeichnungen)?

    Nein. Nur Reifen, die ab dem 1. Mai 2021 erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden, erhalten die neue Kennzeichnung. Reifen, die vor diesem Datum im Umlauf waren, weisen die aktuelle Reifenkennzeichnung auf.
    Es ist also durchaus möglich, dass ein Kunde einen Reifen mit den „alten Kennzeichnungen“ kauft und beim Abfragen der EPREL-Produktdatenbank die neuen Werte sieht. Aufgrund der Neueinstufung kann es daher den Anschein haben, dass der Kunde einen Reifen mit schlechteren Kennzeichnungswerten erhalten hat, als sie beim Verkauf auf dem Reifen angegeben waren. Dies ist nicht korrekt. Der Verbraucher hat den richtigen Reifen erhalten. Der Reifen liefert genau die gleiche Leistung (D-C), hat aber eine veraltete Kennzeichnung.

    Wird die derzeitige physische Reifenkennzeichnung ab dem 1. Mai 2021 für ungültig erklärt?

    Nein. Reifen, die vor dem 1. Mai 2021 in Verkehr gebracht werden, tragen die aktuelle Reifenkennzeichnung, die aufgrund des Datums der Verfügbarkeit für den Handel weiterhin gültig ist.

    Für weitere Informationen: hier finden Sie die offizielle EU Verordnung 2020/740 zum neuen Reifen-Label.

    Warum gibt es ein Reifenlabel?

    Das EU Reifenlabel an sich ist nicht neu, sondern wird in der bestehenden Form bereits seit 2012 verwendet. Es stammt ursprünglich aus einem Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahre 2008, um den Aktionsplan für Energieeffizienz zur Erhöhung des Wirkungsgrads von Produkten und Diensten stärker zu unterstützen. Seither ist für alle in der EU verkauften Reifen eine Reifenkennzeichnung vorgeschrieben. Diese, in Form des EU Reifenlabels, stellt über Piktogramme und Klassifizierungen dar, wo ein Reifen im Hinblick auf Geräuschpegel, Nassbremseigenschaften und Kraftstoffeffizienz einzuordnen ist. Selbstverständlich gibt es nicht den "einen, perfekten Reifen", jedoch hat der Verbraucher so die Chance, einen Reifen unter neutralen Gesichtspunkten bezüglich Fahrverhalten oder Umweltaspekten zu beurteilen.

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